AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Unterbringungs- und Betreuungsvertrag der

Verberger Katzen Residenz

Der Überbringer der Katze versichert hiermit,

1. dass er der Eigentümer des Tieres ist,

2. dass die Katze gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche geimpft ist , wir empfehlen

eine Leukose Impfung

3. dass das Tier frei von Parasiten z. B. Flöhe, Würmer etc. ist, keine

ansteckenden Krankheiten hat/hatte und nach seinem Wissen nicht mit solchen

Tieren Kontakt hat/hatte,

4. dass das Tier keine bösartigen Eigenschaften hat,

5. dass die o. g. Tierbeschreibung und Eigentumsverhältnisse der Wahrheit

entsprechen,

Der Impfausweis verbleibt für den Zeitraum der Unterbringung in der Verberger

Katzen Residenz. Unkastrierte Kater können nicht in der Verberger Katzen Residenz

aufgenommen werden.

Falls die Katze während des Aufenthaltes erkrankt oder verunfallt und eine Behandlung /

Operation notwendig wird, erklärt sich der Eigentümer damit einverstanden, dass das Tier

vom Haustierarzt behandelt wird, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde.

Der Eigentümer wird die entstehenden Kosten des Tierarztes übernehmen und zusätzlich zu

dem hier vereinbarten Entgelt bezahlen. Dies gilt auch für eine eventuell notwendige

medikamentöse Nachbehandlung durch die Verberger Katzen Residenz.

Für die Folgen von unvorhersehbaren Erkrankungen oder Verletzungen des Tieres haftet die

Verberger Katzen Residenz nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen

werden können. Das Gleiche gilt für Ansprüche Dritter gegen den Eigentümer des Tieres, die

aus Ereignissen während der Vertragszeit resultieren. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt

der Eigentümer des Tieres.

Sollte das Tier acht Tage nach dem vereinbarten Abholtermin und nach vergeblicher

Aufforderung mit Fristsetzung nicht abgeholt worden sein, kann über das Tier anderweitig

verfügt werden. Die entstehenden Kosten trägt der Eigentümer des Tieres.

Sollten innerhalb von fünf Tagen nach dem Aufenthalt irgendwelche Veränderungen

festgestellt werden, so ist die Verberger Katzen Residenz sofort zu benachrichtigen.

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande.

Der Vertrag kann schriftlich, per Fax oder Email, mündlich, fernmündlich, per

Internetbuchung oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen.Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,

gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Falls aus Zeitgründen ein

Zusage nicht möglichwar, gilt der Vertrag mit Bereitstellung eines Platzes für das Tier als

geschlossen.

Der Tagespreis umfasst Unterbringung, Futter und die z. Zt. gültiges MwSt. Sollte eigenes

Futter mitgebracht werden, so ändert dies nichts an den Tagespreisen. Der Betrag ist bei

Anlieferung des Tieres in bar zahlbar. Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anspruch auf

Rückzahlung der nicht in Anspruch genommen Aufenthalts- bzw. Pensionstage.

Für Decken, Körbchen etc. und mitgebrachtem Spielzeug, übernimmt die Verberger Katzen

Residenz keine Haftung. Bei Stornierungen 7 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag oder

Nichterscheinen, werden 50 % der Hotelkosten für den gebuchten Zeitraum fällig.

Der Wortlaut des Vertrages versteht sich Singular gleich Plural, Maskulin gleich Feminin.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 47802 Krefeld. Mündliche Nebenabreden sind nicht

getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.